Das Bundeskartellamt hat nach den Auseinandersetzungen mit der Preisparitätsklausel bei amazon auch einen weiteren Anbieter im Visier gehabt, der Bestpreisklauseln verwendet. So darf das Hotelportal HRS seine Bestpreisklausel gegenüber Hotels nicht mehr verwenden oder auf Erfüllung bestehen. Die Klauseln verlangen von den Hotels den jeweils niedrigsten Hotelpreis im Internet anzugeben. Auch zur Zimmerverfügbarkeit sowie weitere Konditionen sind Regelungen enthalten. Die Klausel muss bis zum 01.03.2014 aus den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit sie Hotels in Deutschland betreffen, entfernt werden.
Auch gegen Booking und Expedia sollen Verfahren wegen ähnlicher Klauseln eingeleitet worden sein. (be)
siehe auch Preisparität bei amazon
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