Heute, am Freitag, den 13.06.2014 gilt das neue Verbraucherrecht. Eine eben durchgeführte natürlich nicht repräsentative Stichprobe ergab, dass noch sehr viele Händler dies nicht realisiert haben. Sehr schnell hätte man hier innerhalb von 10 Minuten Recherche 10 Abmahnungen generieren können, weil die Widerrufsbelehrung noch nicht stimmt. Verbraucher müssen vermehrt mit Rücksendekosten rechnen.
Die Widerrufsfrist beträgt nach wie vor 14 Tage. Händler können in allen Fällen dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegen. Verbraucher sollten hier vor allem einen Blick auf die Widerrufsbelehrung und dort auf die Folgen werfen, wo sich in aller Regel die Information über die Kosten findet.
Doch nicht nur die Widerrufsbelehrung ist zu ändern. Händler müssen auch über Lieferbeschränkungen (z.B. Lieferung nur nach Deutschland, Lieferung nur bis zur Bordsteinkante etc.) und über verfügbare Zahlungsmittel rechtzeitig vor Einleitung des Bestellvorgangs informieren. Es gibt neue Lieferzeitinformationen und Beschränkungen zu Zahlungsmittelkosten und sonstige Kosten. Fehlt die Information, drohen Abmahnungen. Der Kunde hat Anspruch darauf, dass ihm alle ca. 20 Pflichtinformationen noch einmal auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden und zwar spätestens bei der Lieferung in einer Vertragsbestätigung.
Die werden nach unserer Prognose nicht lange auf sich warten lassen. Im EU-Ausland gilt übrigens das gleiche neue Recht. In Frankreich gilt es ab morgen und in Polen hat man das Datum verschlafen und kommt erst im Dezember mit den neuen Regelungen.
Wenn Sie als Händler bislang noch nichts umgesetzt haben, sollten Sie sich jetzt schleunigst an die Arbeit machen. Die Abmahner werden nicht mehr lange warten.
- Abschied und Dank für Ihr Interesse! - 20. Dezember 2023
- Vertragsstrafe wegen Wayback Machine? - 13. April 2023
- Keine Haftung des Affiliate-Programmbetreibers für Wettbewerbsverstöße des Affiliates - 10. April 2023