Keine Privatanschrift des Arbeitnehmers an Dritte

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die Privatanschrift seiner Angestellten an Dritte weiterzugeben (BGH, Urteil vom 20.01.2015 – VI ZR 137/14). Solche Daten, die allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben werden, dürfen nicht übermittelt werden. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Patient einer Klinik, in der er stationär aufgenommen worden war.

Weiterlesen