Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat sich kürzlich mit der Datenschutzkonformität des Einsatzes von „Facebook Custom Audiences“ befasst und entschieden, dass die Verwendung rechtswidrig ist (Beschluss vom 08. Mai 2018, Az. B1 S 18.105).
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat sich kürzlich mit der Datenschutzkonformität des Einsatzes von „Facebook Custom Audiences“ befasst und entschieden, dass die Verwendung rechtswidrig ist (Beschluss vom 08. Mai 2018, Az. B1 S 18.105).