Die Bewerbung von Produkten mit „Olympia-Rabatt“ oder „Olympische Preise“, also Olympia-Werbung, ist unzulässig, wenn man sich dabei das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image werblich zunutze macht.
Die Bewerbung von Produkten mit „Olympia-Rabatt“ oder „Olympische Preise“, also Olympia-Werbung, ist unzulässig, wenn man sich dabei das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image werblich zunutze macht.