Facebook ist längst nicht mehr „nur“ ein soziales Netzwerk von Freunden im privaten Bereich. Inzwischen wird Facebook vermehrt auch von Unternehmen in ihr Marketingkonzept eingebunden und als Plattform zur Präsentation des Unternehmens genutzt. Der Werbewert des eigenen Facebook-Auftritts ist nicht zu unterschätzen. In diesem Zusammenhang werden von Händlern immer häufiger auch Gewinnspiele über das soziale Netzwerk veranstaltet. Man verspricht sich hiervon z.B. die Generierung von Fans der Unternehmensseite bzw. eine starke Positionierung innerhalb der ständig wachsenden Facebook-Community.
Was muss beachtet werden?
Bei der Veranstaltung von Gewinnspielen auf Facebook sind neben den natürlich immer geltenden allgemeinen gesetzlichen Anforderungen bezüglich transparenter Hinweise und Teilnahmebedingungen, Datennutzungshinweisen oder etwa Werbebeschränkungen auch eine Vielzahl seitens Facebook vorgegebener Spielregeln einzuhalten. Beispielhaft haben wir nachfolgend einige dieser – derzeit geltenden – Regelungen zusammengestellt:
Das Gewinnspiel darf nur innerhalb einer Anwendung der Facebook-Plattform stattfinden. Das heißt, die Teilnahme an dem Gewinnspiel muss über eine Canvasseite der Anwendung oder über das Anwendungsfeld auf einem Reiter der Facebook-Seite erfolgen.
Facebook schreibt die Aufnahme bestimmter Pflichtinformationen in den Gewinnspielbedingungen vor. So muss z.B. ein Hinweis darauf erfolgen, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Der Name Facebook darf dabei grundsätzlich weder in den Regeln noch in sonstigen Materialien für das Gewinnspiel verwendet werden.
Die Teilnahme am Gewinnspiel darf nicht von bestimmten Aktionen auf Facebook abhängig gemacht werden, wie z.B. dem Anklicken von „Gefällt mir“ neben Statusmeldungen oder Fotos, dem Posten an einer Pinnwand oder dem Hochladen eines Fotos. „Gefällt mir“ kann nur auf einer Seite zur Voraussetzung gemacht werden. Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ebenso ist die Auslobung bestimmter Preise (z.B. Alkohol oder Tabakwaren) untersagt.
Gewinner dürfen nicht über Facebook benachrichtigt werden. Weder über eine Facebook-Nachricht, noch über den Chat oder einen Beitrag. Erforderlich ist daher, die Erhebung von E-Mail Adresse oder Anschrift, um den Gewinner benachrichtigen zu können.
Risiken bei Verstoß
Bei einem Verstoß gegen die von Facebook aufgestellten Richtlinien für die Veranstaltung von Gewinnspielen behält sich Facebook vor, das Gewinnspiel zu entfernen bzw. die Seite, die Anwendung oder sogar das gesamte Facebook-Konto zu sperren. Eine solche Entscheidung anzufechten oder wieder aufzuheben kann erhebliche Probleme bereiten. Davon abgesehen, drohen bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben natürlich zusätzlich Abmahnungen.
Fazit
Bei der Veranstaltung von Gewinnspielen über Facebook ist besondere Vorsicht geboten. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, ist auch darauf zu achten, welche Vorgaben Facebook im Rahmen seiner Promotionsrichtlinien gerade aufstellt. Diese wiederum werden von Facebook auch gerne einmal geändert, zuletzt zum 1. Dezember 2010. Auch hier muss also immer geprüft werden, welche Regelungen aktuell Geltung beanspruchen.
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