Hinweispflicht für Einweg- und Mehrwegflaschen?

Das Bundeskabinett hat am 06. Februar 2013 die Verordnung über Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen beschlossen. Danach soll der Handel verpflichtet werden deutlich darauf hinzuweisen, ob es sich bei einer Getränkeverpackung um eine Einwegverpackung oder um eine Mehrwergverpackung handelt.

Die Hinweise sollen nach dem bislang vorliegenden Entwurf „deutlich sicht- und lesbar sein und in unmittelbarer Nähe zum Produkt angebracht werden. Sie müssen in Gestalt und Schriftgröße mindestens der in der Verkaufsstelle üblichen Auszeichnung des Endpreises entsprechen.“ (§ 3 Abs. 4 Regierungsentwurf für eine Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen)

Diese Hinweispflichten sollen ausdrücklich auch im Versandhandel gelten (§ 3 Abs. 3 des Entwurfes). Das heißt die Hinweise müssten zum Beispiel im Katalog oder im Internet angegeben werden.

Die Verordnugn muss nun noch dem Bundestag und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Derzeit ist eine Übergangsfrist von 9 Monaten geplant.

UPDATE vom 20.02.2013:

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV) in den Bundestag eingebracht. Es handelt sich um die Drucksache BT-Drs. 17/12303.

Ziel der Verordnung soll es entsprechend der Erläuterungen zu dem Gesetz sein, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke zu steigern.

Nach Erhebungen, welche die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat, ist der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke in den Jahren 2004 – 2010 von 71,1% auf 50,1% gesunken, heißt es in den Erläuterungen zu der Verordnung. Dieser Rückgang könnte damit erklärt werden, dass die Unterscheidung zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen durch die Kennzeichnungs- und Gestaltungspraxis von Abfüllern und Handel derzeit unnötig erschwert wird.

Die Einführung einer Pflicht zu klaren und eindeutigen Informationen am Verkaufsort wird als eine geeignete Maßnahme angesehen, um den Irritationen der Kunden zu begegnen und es diesen zu erleichtern, sich bewusst für eine Getränkeverpackung zu entscheiden, die ihren ökologischen Ansprüchen genügt.

Helena Golla