Das LG Düsseldorf entschied, dass der Slogan „Die Dose ist grün“ als Aufschrift auf einer Getränkedose irreführend ist.Ökowerbung unterliegt engen Voraussetzungen.
Denn der Verbraucher verstehe den Begriff „grün“ dahingehend, dass die Dosen ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften aufweisen. Dies sei jedoch für die gegenständlichen Dosen nicht zutreffend. Das Gericht verurteilte das Unternehmen insofern zur Unterlassung.
Das Urteil vom 25. April 2013, Aktenzeichen 37 O 90/12, ist nicht rechtskräftig
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