Was gehört eigentlich zwingend in eine Widerrufsbelehrung? Muss eine Telefonnummer angegeben werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Frage jüngst verneint. Aber lässt sich diese Entscheidung mit den Vorgaben der Verbraucherrechterichtlinie in Einklang bringen? Wohl kaum.