Wer seine Website überarbeitet, unternimmt dies in der Regel nicht im Live-Betrieb. Häufig werden dann für die Zeit der Umstellung Baustellen-Seiten geschaltet, über die der Nutzer über den Umbau informiert wird. Sobald im Hintergrund alle Arbeiten beendet wurden, geht die richtige Seite wieder live. Aber muss auf der Baustellenseite ein Impressum sein?
Erotik-Toy Badeenten-Vibrator kein Hygieneartikel
Leicht anrüchig klingt es schon, womit sich das OLG Koblenz (Az.: 9 W 680/10) zu beschäftigen hatte: Es ging u.a. um Erotik-Spielzeug, nämlich Badeenten mit Vibratorfunktion. Die possierlichen Tierchen verkaufte der Antragsteller mit und ohne Sonderfunktion über seinen Onlineshop im Internet. Auch der Wettbewerber bot das Geflügel an. Einige (ohne ergänzende Features) waren gar in … Weiterlesen