Der BGH hat in einem Urtei neue Möglichkeiten für Händler und Hersteller geschaffen, Garantien auch über 30 Jahre hinaus zu gewähren. Las sich das Urteil des BGH vom 9. Juni 1994 (Az. I ZR 91/92 „Zielfernrohr“) noch so, als ob 30 Jahre das absolute Limit wäre, da dies die längste Verjährungszeit ist, schafft das neue Urteil hier in bestimmten Fällen neue Spielräume.
OLG Hamm zu „Lieferung frei Haus“
Lieferkonditionen Wird im Rahmen von Lieferkonditionen die Bezeichnung „Lieferung frei Haus“ verwendet, so versteht der Kunde dies üblicherweise dahin gehend, dass von ihm keinerlei Kosten für die Lieferung zu entrichten sind. Der Lieferant verpflichtet sich – so versteht man dies im Allgemeinen – die Ware ohne zusätzliche Berechnung, eben tatsächlich „frei Haus“ an die vereinbarte … Weiterlesen