Eigentlich sind wir doch immer dankbar, wenn eine von uns erwartete Sendung beim Nachbarn abgegeben wurde und wir nicht mühsam im Rahmen der Öffnungszeiten zur Filiale des Zustellers laufen müssen, um dort das Packet entgegen zu nehmen. Alles wunderbar, solange das Verfahren klappt und wir Kenntnis davon erlangen, welcher Nachbar das Packet entgegen genommen hat und es schließlich zeitnah und wohlbehalten bei uns ankommt.
BGH: Ort der Nacherfüllung
Wo muss ich als Händler eigentlich meiner Pflicht zur Nacherfüllung nachkommen? Ist das mein Sitz oder muss ich zum Kunden oder muss ich dort hin, wo die Sache sich befindet? Hat man den defekten Kaufgegenstand im Laden um die Ecke erworben, fällt die Entscheidung für den Kunden nicht schwer. Man geht zum Händler zurück, unterrichtet … Weiterlesen