Das OLG Karlsruhe sieht in der Verpackung des Frischkäses „Rondelé“ eine „Mogelpackung“ und hat insofern entscheiden, dass ein Verstoß gegen das Täuschungsverbot aus § 7 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (EichG) vorliegt.
Das OLG Karlsruhe sieht in der Verpackung des Frischkäses „Rondelé“ eine „Mogelpackung“ und hat insofern entscheiden, dass ein Verstoß gegen das Täuschungsverbot aus § 7 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (EichG) vorliegt.