Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Apple Distribution International hat das LG Berlin elf Klauseln der einjährigen Hardwaregarantie und weitere fünf Klauseln der kostenpflichtigen Garantieerweiterung („AppleCare Protection Plan“) für unwirksam erklärt. Apple hatt zwar seine Bedingungen nach Klageerhebung geändert, sich jedoch geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Jetzt wurde das Urteil durch die II. Instanz des KG Berlin bestätigt (nicht rechtskräftig).