Aus dem Justizministerium kommt am 31.08.2018 eine Gesetzesvorlage gegen Abmahnmissbrauch. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte schon im Juni mit Blick auf die DSGVO angekündigt, gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. Wie das Handelsblatt jetzt berichtet, geht es im Entwurf um höhere Anforderungen an die Feststellung der Abmahnbefugnis durch Abgleich des Umfangs der Wettbewerbsstellung („in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen“) und die Streitwerte sollen auf 1000 Euro beschränkt werden bei Bagatellverstößen.
Gesetzesänderung
Änderungen des Batteriegesetzes seit 27.11.2015 in Kraft
Seit dem 27.11.2015 sind einige Änderungen des Batteriegesetzes (BattG) in Kraft getreten, die erweiterte Verkaufsverbote in Bezug auf Knopfzellenbatterien und Gerätebatterien für schnurlose Elektrogeräte sowie Änderungen bei der Pfanderstattung bei Altbatterien von Fahrzeugen enthalten. Der Gesetzesentwurf wurde am 12.08.2015 von der Bundesregierung eingebracht. Bereits am 15.10.2015 fand die finale Abstimmung im Bundestag statt. Da der … Weiterlesen