Gesetzesvorlage gegen Abmahnmissbrauch

Aus dem Justizministerium kommt am 31.08.2018 eine Gesetzesvorlage gegen Abmahnmissbrauch. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte schon im Juni mit Blick auf die DSGVO angekündigt,  gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. Wie das Handelsblatt jetzt berichtet, geht es im Entwurf um höhere Anforderungen an die Feststellung der Abmahnbefugnis durch Abgleich des Umfangs der Wettbewerbsstellung („in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen“)  und die Streitwerte sollen auf 1000 Euro beschränkt werden bei Bagatellverstößen.

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