Seit dem 3. Dezember 2018 gilt die Geoblocking-Verordnung. Damit soll eine ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Sitzes des Kunden verhindert werden. Die EU-Mitgliedstaaten mussten zur Durchsetzung der Regelungen eine zuständige Stelle bestimmen. Deutschland hat dies noch rechtzeitig getan. Bei Verstößen drohen jetzt massive Bußgelder.
Martin Rätze
Von Klingelschildern und Kindergärten – Sechs Monate DSGVO
Am 25. Mai 2018 erlangte die DSGVO nach zweijähriger Übergangszeit Geltung. Sechs Monate sind seitdem vergangen. Eine Zeit, in der viele Unternehmer noch unsicher im Umgang mit den neuen Vorschriften sind. Diese ersten sechs Monate waren aber auch geprägt von einigen Kuriositäten, die wir noch einmal für Sie zusammengefasst haben.
20.000 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die DSGVO
Das LfDI Baden-Württemberg hat gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro erlassen. Für die Art des Verstoßes ein eher noch moderates Bußgeld. Hintergrund war, dass das Unternehmen sehr gut mit den Datenschützern zusammengearbeitet hat.
Datenschutzbehörden veröffentlichen Orientierungshilfe für Direkt-Werbung
Die Datenschutzkonferenz hat eine Orientierungshilfe für Unternehmen veröffentlicht, die sich mit dem Thema Direkt-Werbung beschäftigt. Darin werden die wesentlichen Grundlagen aus der DSGVO zu dem Thema dargelegt und Hilfestellungen für werbende Unternehmen gegeben.
Schmerzensgeld für unzulässige E-Mail-Werbung nach der DSGVO?
Die DSGVO kennt verschiedene Sanktionsmechanismus, damit die Vorschriften aus der Verordnung eingehalten werden. Eine dieser Sanktionen ist der Anspruch des Betroffenen auf Schadenersatz. Löst aber eine unzulässig versandte E-Mail einen solchen Schadenersatz aus? Das AG Diez hat sich mit dieser Frage beschäftigt.
OLG Hamburg: Können Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden?
Verschiedene Landgerichte haben unterschiedlich entschieden, ob Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können oder nicht. Jetzt hat sich auch ein Oberlandesgericht zu der Frage geäußert und im konkreten Fall entschieden: Eine Abmahnung ist möglich.
Warnung vor der Datenschutzauskunft-Zentrale
Aktuell erhalten viele Unternehmer Schreiben von der sog. Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg. Diese Schreiben machen einen sehr offiziellen Eindruck. Allerdings sollten Unternehmer diese Schreiben ignorieren, denn sie stellen eine Abofalle dar.
LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung nach DSGVO kann abgemahnt werden
Die befürchtete große Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die DSGVO ist bisher ausgeblieben. Lediglich vereinzelt werden solche Verstöße abgemahnt. Das LG Würzburg hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, weil eine Rechtsanwältin auf ihrer Homepage keine Datenschutzerklärung bereithielt. Damit wird nun klarer: Verstöße gegen die DSGVO können abgemahnt werden.
Gutscheinversand per E-Mail kann unzulässige Werbung sein
Werbung per E-Mail ist wohl das effizienteste Werbemittel im E-Commerce. Aber die E-Mail-Werbung unterliegt auch strengen rechtlichen Regelungen. Wer Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet, wird schnell abgemahnt. Das LG Frankfurt a.M. hat jetzt entschieden, dass auch der Versand von Gutscheinen per Mail Werbung darstellt. Auf die sog. Bestandskundenausnahme kann man sich als Versender dabei nicht berufen.
BGH: Kundenzufriedenheitsanfrage stellt Werbung dar
In den Instanzgerichten ist die Frage schon länger geklärt: Stellen Kundenbewertungsaufforderungen, die der Unternehmer per Mail an den Kunden verschickt, Werbung dar? Der BGH hat diese Frage nun abschließend geklärt und bejaht (BGH, Urt. v. 10.7.2018, VI ZR 225/17).