Aktuell erhalten viele Unternehmer Schreiben von der sog. Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg. Diese Schreiben machen einen sehr offiziellen Eindruck. Allerdings sollten Unternehmer diese Schreiben ignorieren, denn sie stellen eine Abofalle dar.
Martin Rätze
LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung nach DSGVO kann abgemahnt werden
Die befürchtete große Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die DSGVO ist bisher ausgeblieben. Lediglich vereinzelt werden solche Verstöße abgemahnt. Das LG Würzburg hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, weil eine Rechtsanwältin auf ihrer Homepage keine Datenschutzerklärung bereithielt. Damit wird nun klarer: Verstöße gegen die DSGVO können abgemahnt werden.
Gutscheinversand per E-Mail kann unzulässige Werbung sein
Werbung per E-Mail ist wohl das effizienteste Werbemittel im E-Commerce. Aber die E-Mail-Werbung unterliegt auch strengen rechtlichen Regelungen. Wer Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet, wird schnell abgemahnt. Das LG Frankfurt a.M. hat jetzt entschieden, dass auch der Versand von Gutscheinen per Mail Werbung darstellt. Auf die sog. Bestandskundenausnahme kann man sich als Versender dabei nicht berufen.
BGH: Kundenzufriedenheitsanfrage stellt Werbung dar
In den Instanzgerichten ist die Frage schon länger geklärt: Stellen Kundenbewertungsaufforderungen, die der Unternehmer per Mail an den Kunden verschickt, Werbung dar? Der BGH hat diese Frage nun abschließend geklärt und bejaht (BGH, Urt. v. 10.7.2018, VI ZR 225/17).
SEPA-Lastschriften müssen von ausländischen Konten akzeptiert werden
Das LG Düsseldorf hat als nächstes Gericht klargestellt, dass die Möglichkeit der Bezahlung per Lastschrift nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass das Konto, von dem die Lastschrift eingezogen werden soll, innerhalb Deutschlands geführt werden muss. Eine solche Einschränkung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 31.08.2018, Az. 38 O 35/18).
Datenschutzgrundverordnung DSGVO in letzter Minute geändert
Es ist kein Scherz. Seit Monaten sind Webseitenbetreiber, Katalogversender, Händler und Berater dabei, den riesigen bürokratischen Aufwand zu bewältigen, den die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt. Kurz vor dem Stichtag wurde der Text noch einmal angepasst.