Oft wird B-Ware unter Ausschluss bzw. reduzierter Gewährleistung angeboten. Für gebrauchte Ware sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, die Gewährleistungsfrist in AGB, die bekanntlich 2 Jahre dauert, auf ein Jahr zu verkürzen. Geht das auch mit B-Ware? Das OLG Hamm hat dies entschieden.