Oft wird B-Ware unter Ausschluss bzw. reduzierter Gewährleistung angeboten. Für gebrauchte Ware sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit vor, die Gewährleistungsfrist in AGB, die bekanntlich 2 Jahre dauert, auf ein Jahr zu verkürzen. Geht das auch mit B-Ware? Das OLG Hamm hat dies entschieden.
Hamm
Warnhinweise für Spielzeug beginnen mit „Achtung“
Bei dem Verkauf von Spielzeug müssen in vielen Fällen Warnhinweise angegeben werden. Diese müssen gemäß § 11 Abs. 3 2. GPSGV mit dem Wort „Achtung“ beginnen.
Bei Online-Käufen müssen diese Warnhinweise vor dem Kauf auf der Website sichtbar sein.
Tanzschule darf keinen Lernerfolg garantieren
Eine Tanzschule warb unter anderem mit der Aussage:
„Auch für den klassischen Eröffnungstanz Ihrer Hochzeit garantieren wir Ihnen in privater Atmosphäre den gewünschten Lernerfolg.“