Lebensmittel werden von Händlern gerne mit nährwertbezogenen oder gesundheitsbezogenen Aussagen beworben. Das heißt dem Produkt werden in der Werbung oder der Produktbeschreibung besondere Eigenschaften wie etwa „fettarm“, „“hoher Vitamingehalt“, „reich an Vitamin C“ oder „zuckerfrei“ zugesprochen, oder aber es wird zum Ausdruck gebracht, dass das Produkt einen positiven Einfluss auf die Gesundheit hat, z.B. „Stärkt die natürlichen Abwehrkräfte“ oder „Calcium stärkt die Knochen“.
Irreführung
„Made in Germany“ – Wie „deutsch“ muss Ware sein?
Wie wir bereits berichtet haben, hatte nun das OLG Düsseldorf (Urteil vom 5. April 2011, Az. I-20 U 110/10) zu entscheiden, ob es sich bei einer „Made in Germany“-Werbung um eine Irreführung des Verbrauchers handelt. Das Problem Ähnliche Entscheidungen gab es bereits in der Vergangenheit. Schon 1974 hatte sich der BGH (I ZR 19/73) erstmals … Weiterlesen
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Mit Urteil vom 23.2.2011 hat das OLG Frankfurt, Az. 6 W 111/10 im Fall einer wegen Irreführung zu unterlassende Aussage entschieden, dass diese bei erneuter Verwendung nicht gegen das Unterlassungsgebot verstoße, wenn sie durch einen aufklärenden Zusatz ergänzt werde.
OLG Köln zur Abmahnung „Himalaya-Salz“
Die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ war bereits Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zum einen, weil dem so bezeichneten Steinsalz immer wieder Wirkungen zugesprochen werden, die dieses gar nicht hat bzw. die zumindest nicht wissenschaftlich nachweisbar sind. Zum anderen, weil das Salz tatsächlich nicht aus dem Himalaya-Massiv stammt, sondern in einer Hügellandschaft, welche von dem Himalaya-Massiv durch eine dicht besiedelte Ebene getrennt und rund 200 Kilometer entfernt ist, abgebaut wird. Mit letzterem Thema hatte sich das Oberlandesgericht Köln zu befassen (Urteil vom 01.10.2010; Az.: 6 U 71/10), welches eine Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für das in der beschriebenen Hügellandschaft abgebaute Salz bestätigte.
Slogan „Meine Nr. 1“
Das OLG Bremen (Urteil vom 27.08.2010, Az. 2 U 62/10) hatte zuletzt über die Zulässigkeit einer Zeitungsannonce zu entscheiden, bei welcher im Blickfang eine lächelnde Frau ihre Augen auf einen Werbetext richtete, der – ebenfalls vom Blickfang umfasst – unter anderem lautete: “Meine Nr. 1!”.
OLG Hamm zu „Lieferung frei Haus“
Lieferkonditionen Wird im Rahmen von Lieferkonditionen die Bezeichnung „Lieferung frei Haus“ verwendet, so versteht der Kunde dies üblicherweise dahin gehend, dass von ihm keinerlei Kosten für die Lieferung zu entrichten sind. Der Lieferant verpflichtet sich – so versteht man dies im Allgemeinen – die Ware ohne zusätzliche Berechnung, eben tatsächlich „frei Haus“ an die vereinbarte … Weiterlesen