OVG Schleswig zu Klarnamenspflicht bei facebook

Facebook verlangt von Nutzern die Angabe ihrer Klarnamen und sperrt Konten von Nutzern, welche nicht ihre korrekten Daten angeben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) sah hierin einen Verstoß gegen das deutsche Datenschutzrecht und Telemedienrecht und hat facebook aufgegeben, die Anmeldung unter einem Pseudonym zu ermöglichen. Hiergegen hat facebook Eilanträge bei Gericht eingelegt und nun auch vom OVG Schleswig Recht bekommen.

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