Es ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn bei dem Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen das Verzeichnis der Zutaten das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Nährwertangaben nicht in deutscher oder einer anderen im Inland leicht verständlichen Sprache angegeben sind. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 22.11.2012 (Az. I ZR 72/11).