Der Europäische Gerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 14.01.2010 (Az. C-304/08) entschieden, dass die Regelung des § 4 Nr. 6 UWG gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstößt.
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Gutscheine nicht befristen
Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.