„Non Disclosure Agreement“, „NDA“, „Geheimhaltungsvereinbarung“, „Vertraulichkeitsvereinbarung“ oder „Verschwiegenheitsverpflichtung bezeichnet, dient diese Vereinbarung immer einem Zweck: der jeweilige Vertragspartner soll von der Weitergabe vertraulicher Informationen abgehalten werden. Dass Know-How im Rahmen einer Zusammenarbeit preisgegeben werden muss, kann man oft nicht verhindern. Wohl aber, dass das zur Verfügung gestellte vertrauliche Know-How unerwünscht preisgegeben wird.
Wirtschaftsrecht
Wir können nicht nur Versandhandel, sondern betreuen auch kleine und mittlere Unternehmen aus Mittelstand und Industrie in Projekten mit Projektverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen NDA, Kundenschutzklauseln, Business to Business AGB (B2B) und sonstigen Vertragsfragen.
Haftung für Links auf Startseite
Die Haftung für Links gehörte zu den ersten heiß diskutierten Themen im Internet. Genauer geht es um die Haftung für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das Landgericht hatte in einem aktuellen Fall einen Arzt verurteilt, der auf die Startseite eines Forschungsverbandes Implantatakupunktur J e.V. für „weitere Informationen auch über die Studienlage“ zur Implantat-Akkupunktur verlinkt hatte. Dort sah ein
Projektverträge
Software in der Produktion, oder als CMS neu aufzusetzen oder auf einen neuen Stand zu bringen (Migration) ist oft ein gefährliches Unterfangen. Gleiches gilt für Hersteller und Abnehmer beim Einkauf komplexer Fertigungsanlagen. Die Beratungserfahrung zeigt, dass die entscheidenen Fehler schon beim Aufsetzen des Projekts gemacht werden. Meist sind die abgeschlossenen Verträge nichtssagend und helfen nicht weiter.
Widerrufsrecht bei branchenfremden Nebengeschäften
Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, liegt ein Verbrauchsgüterkauf auch dann vor, wenn es sich für das verkaufende Unternehmen lediglich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt. Auch wenn also nur neben der eigentlichen Tätigkeit, etwa gebrauchtes Inventar an Verbraucher verkauft wird, gelten dann die strengen Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, vor allem zur Gewährleistung.