Eine Beschränkung der Weitergabe von Software kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie mit den wesentlichen Grundgedanken des § 69c UrhG nicht vereinbar ist.
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Projektverträge
Software in der Produktion, oder als CMS neu aufzusetzen oder auf einen neuen Stand zu bringen (Migration) ist oft ein gefährliches Unterfangen. Gleiches gilt für Hersteller und Abnehmer beim Einkauf komplexer Fertigungsanlagen. Die Beratungserfahrung zeigt, dass die entscheidenen Fehler schon beim Aufsetzen des Projekts gemacht werden. Meist sind die abgeschlossenen Verträge nichtssagend und helfen nicht weiter.