Das Amtsgericht München hat sich mit der Anfechtbarkeit eines über Ebay geschlossenen Kaufvertrages befasst (Urteil vom 9. März 2017, Az. 274 C 21792/16). Der Verkäufer hatte die angebotene Ware versehentlich nicht zur Auktion, sondern zum Sofortkauf angeboten.
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Schadensersatz bei Abbruch von eBay-Auktion?
Der BGH hatte sich zuletzt in verschiedenen Fällen mit der Frage zu befassen, ob bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion durch den Händler der bis dahin Höchstbietende einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Im Ergebnis ist ein Schadensersatzanspruch wohl nur dann ausgeschlossen, wenn ein berechtigender Grund für den Abbruch der Auktion vorliegt.