Referentenentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Die EU reformierte das Verbraucherschutzrecht. Diese europäischen Vorgaben müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Jetzt liegen erste Umsetzungsgesetze in Deutschland vor.

Am 04.11.2020 veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht.

Umsetzung der sog. Omnibus-Richtlinie

Das Ministerium realisiert damit einen ersten Schritt zur Verpflichtung der EU-Staaten, bis zum 28.11.2021 entsprechende EU-Richtlinien (insbesondere Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU) umzusetzen.

Neues Recht ab 28.05.2022

Die umgesetzten Vorgaben sind dann in den Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 28.05.2022 anzuwenden. Dieses Datum sieht auch der nun vorliegende Entwurf als Datum des Inkrafttretens vor.

Änderung des UWG

Mit dem neuen Entwurf soll sowohl das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) wie auch die Gewerbeordnung geändert werden.

Der Entwurf etabliert neue Informationspflichten für Plattformbetreiber, die Angaben über den unternehmerischen Charakter von Angeboten und Anbietern auf Online-Marktplätzen machen müssen und bei Rankings verschiedener Anbieter etwa über Suchergebnisse über Hauptparameter und deren Gewichtung für das Ranking.

Werbung in Suchmaschinen

Generell soll es verdeckter Werbung in Suchergebnissen an den Kragen gehen.

Neue Infopflichten bei Kundenbewertungen

Auch die Werbung mit Kundenbewertungen steht im Fokus.

Hier soll künftig darüber informiert werden, wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen nicht gefälscht sind und tatsächlich von Verbrauchern stammen, die ein Produkt erworben oder genutzt haben.

Irreführende Angaben dazu und gefälschte Bewertungen werden in die sog. „Blacklist“ von stets unzulässigen Angaben aufgenommen.

Hohe Bußgelder drohen

Bei weitverbreiteten Verstößen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegen Vorschriften, die die Richtlinie 2005/29/EG umsetzen, erhalten die zuständigen Behörden die Möglichkeit, im Rahmen von gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen ein umsatzabhängiges Bußgeld zu verhängen.

Schadensersatzansprüche für Verbraucher

Wer durch eine vorsätzliche oder fahrlässige unlautere geschäftliche Handlung geschädigt worden ist, soll Schadensersatzansprüche erhalten.

Allerdings sind Verbraucher in diesen Fällen auch heute schon nicht rechtlos. Der Entwurf versucht, eventuelle Lücken hier zu schließen.

Insbesondere soll ein Verbraucher auch dann einen Schadensersatzanspruch erhalten, wenn ein Hersteller, zum dem oft anders als zum Händler kein Vertragsverhältnis besteht, irreführende Werbung veranstaltet.

Schutzlücken bestehen auch noch dann, wenn ein psychisch vermittelter Zwang im Spiel ist, aber rechtlich noch keine Drohung vorliegt. Ein Schaden muss aber nach wie vor nachgewiesen werden.

Nutella Regelung

Eine als Nutella Regelung bekannte Vorschrift soll die Vermarktung von unterschiedlichen Waren als identisch untersagen.

Es geht um äußerlich gleich gekennzeichnete bzw. aufgemachte Waren bei Vertrieb in der Europäischen Union, die tatsächlich Unterschiede in den einzelnen Ländern etwa in Rezeptur oder sonstiger Beschaffenheit aufweisen.

Bei wesentlichen Unterschieden muss eine Bewerbung als identisch unterbleiben, es sei denn, es gibt „objektive und legitime Gründe“ für die Unterschiede.

Blogger und Influencer Kennzeichnung

Im Gesetzentwurf sind schließlich auch Kennzeichnungspflichten bei kommerzieller Kommunikation vorgesehen. Empfehlungen, die ohne Gegenleistung erfolgen, sollen künftig nicht mehr einer kennzeichnungspflichtigen Kommunikation zugerechnet werden.

Wanderlager und Kaffeefahrten

In der Gewerbeordnung werden die Regelungen für Wanderlagerer verschärft. Hierzu zählen auch die berüchtigten Kaffeefahrten.

Neben höheren Bußgeldern bei gewerberechtlichen Verstößen stellt der neue Entwurf umfangreiche Informationspflichten bei der Bewerbung solcher Veranstaltungen auf. Außerdem ist ein Verbot des Vertriebs von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen. Bestimmte Marketingmaßnahmen werden untersagt.

Fazit

Aktuell liegt nur ein Gesetzentwurf vor. Allerdings sind die europäischen Vorgaben sehr eng. Der nationale Gesetzgeber hat also bei der Umsetzung nur sehr wenig Spielraum.

Helena Golla