BGH zur Verletzung der Marke VOLKSWAGEN

Der BGH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Benutzung des Bestandteils „VOLKS“ durch die BILD-Zeitung (z.B. „Volks-Spartarif, Volks-Farbe, etc.) oder die A.T.U. Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG (z.B. Volks-Inspektion, Volks-Reifen, Volks-Werkstatt, etc.) die Rechte der Volkswagen AG an der Gemeinschaftsmarke „VOLKSWAGEN“ verletzt.

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Streit um Marke „Berliner Gauklerfest“

In dem vom KG Berlin mit Urteil vom 15.02.2013 entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Bezeichnung „Berliner Gauklerfest“ die Rechte an einer Wort-Bildmarke verletzt, welche aus der Zeichnung eines Clown-Kopfes und dem Wortbestandteil „Berliner Gauklerfest“ besteht. Schutzfähig? Nachdem das LG eine Markenrechtsverletzung noch angenommen hatte, hat das KG Berlin eine Verwechslungsgefahr verneint. … Weiterlesen

„Neuschwanstein“ als Marke unterscheidungskräftig?

Kann der Name bzw. die Bezeichnung einer Sehenswürdigkeit oder touristischen Attraktion als Marke Schutz beanspruchen? Wird diese Bezeichnung also vom Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis im Sinne des Markenrechts verstanden oder lediglich als Hinweis auf den bekannten Ort? Diese Frage stellt sich natürlich dann, wenn die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Souvenirartikel und Tourismus stammen.

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Apple u. Samsung Geschmacksmuster b. Tablet-PC

Apple vs. Samsung. In dieser Auseinandersetzung geht es eigentlich um die Vorherrschaft von Apple bei den Tablet-PCs. Da kann Samsung fast stolz sein, wenn sich Apple gerade deren Gerät aus einer Vielzahl ähnlicher Produkte im Wettbewerb herauspickt und angreift. Jedoch nicht die Technik, Betriebssysteme oder Markennamen spielten in der Auseinandersetzung eine Rolle. Es ging allein um das Aussehen, das Design des Tablet-PCs. Das LG Düsseldorf war in Deutschland zur Entscheidung aufgerufen.

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Google Markenbeschwerde bei AdWords gefährlich

Der Hersteller von Sanitärartikeln der Marke „Duravit“ ärgerte sich wohl über Google-Anzeigen von Händlern, die „Duravit“ als Keyword benutzten. Jedenfalls nutzte er die Möglichkeiten, die Google bei solcher Nutzung von Keywords durch die Markenbeschwerde gibt. Er ließ seine Marke sperren. Google führte darauf hin Aufträge für den Suchbegriff „Duravit“ nicht mehr aus. Ein Händler, der die Marke nutzen wollte, da er die Waren auch anbot, forderte den Hersteller per Abmahnung erfolglos auf, die Zustimmung für AdWord-Werbung unter Nutzung dieses Keywords zu erteilen. Er habe 4-5% Umsatzeinbußen erlitten.

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