Widerrufsrecht im Fall der Vertretung

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht auch bei Haustürgeschäften nur für den Fall, dass jemand ein Verbrauchergeschäft abschließt. Wird hingegen ein Vertrag zu gewerblichen Zwecken abgeschlossen, sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Aber wie ist dies zu beurteilen, wenn ein Verbraucher den Vertrag für den Gewerbetreibenden als Vertreter abschließt? Bzw. was gilt, wenn dieser Verbraucher zusätzlich ohne Vertretungsmacht handelt und der Gewerbetreibende das Geschäft nachträglich nicht genehmigt? Mit diesen Fragen hat sich das LG Fulda in seiner Entscheidung vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12 beschäftigt.

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Muster zur Widerrufsbelehrung richtig verwenden

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof BGH (Urteil v. 01.12.2010, VIII ZR 82/10)

beschäftigt sich mit einer alten Musterbelehrung in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung vom 2. Dezember 2004. So weit so gut. Das gute alte Stück hatte inhaltliche Mängel, die der BGH auch noch einmal grundsätzlich bestätigte.

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Rücksendung nur in Originalverpackung?

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, d.h. zum Beispiel bei Käufen in Online-Shops haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses berechtigt sie, die Ware nach Erhalt zu prüfen und sich gegebenenfalls wieder von dem Vertrag zu lösen. Händler suchen in diesem Zusammenhang immer wieder Wege, den Kunden bei Ausübung des Widerrufsrechts zu einer Rücksendung der Waren in der Originalverpackung zu bewegen. So sieht man immer wieder in den AGB Klauseln wie „Bitte senden Sie uns die Ware in der Originalverpackung zurück“ oder „Die Rückgabe ist nur bei ungenutzter Ware in der Originalverpackung …möglich“. Über die Zulässigkeit einer solchen Klausel hat das LG Hamburg mit Urteil vom 06.01.2011 (Az.: 327 O 779/10) entschieden.

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Widerrufsrecht bei branchenfremden Nebengeschäften

Wie der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden hat, liegt ein Verbrauchsgüterkauf auch dann vor, wenn es sich für das verkaufende Unternehmen lediglich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt. Auch wenn also nur neben der eigentlichen Tätigkeit, etwa gebrauchtes Inventar an Verbraucher verkauft wird, gelten dann die strengen Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs, vor allem zur Gewährleistung.

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Widerrufsrecht im stationären Handel?

Hartnäckig hält sich die landläufige Meinung, man könne alle gekauften Waren innerhalb von 2 Wochen umtauschen oder zurückgeben, egal ob die Bestellung im Laden um die Ecke oder per Versandhandel erfolgt ist. Übersehen wird dabei regelmäßig, dass das von vielen stationären Händlern eingeräumte Rückgabe- oder Umtauschrecht, regelmäßig auf Kulanz beruht und hierauf kein Rechtsanspruch besteht.

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Erotik-Toy Badeenten-Vibrator kein Hygieneartikel

Leicht anrüchig klingt es schon, womit sich das OLG Koblenz (Az.: 9 W 680/10) zu beschäftigen hatte: Es ging u.a. um Erotik-Spielzeug, nämlich Badeenten mit Vibratorfunktion. Die possierlichen Tierchen verkaufte der Antragsteller mit und ohne Sonderfunktion über seinen Onlineshop im Internet.

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Teure Rücksendung nicht erstatten

Der Praktiker weiß es längst: Nicht mehr das Widerrufsrecht im Fernabsatz selbst bringt den meisten Ärger, sondern die Fragen, die sich rund um die Rückabwicklung der Kaufverträge drehen. Was muss der Händler ersetzen, wenn der Verbraucher wirksam den z.B. im Internet oder beim Katalogkauf geschlossenen Vertrag widerrufen hat. Urteile in diesen Bereichen sind eher selten, da es meist um geringe Streitwerte geht. Dies betrifft insbesondere Fragen rund um die Versandkosten. Das Amtsgericht Aachen hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in dem es um den Ersatz der Kosten für den Rückversand ging.

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BGH Inhalt der Rückgabebelehrung

Der BGH hat aktuell zur Rückgabebelehrung eine Entscheidung getroffen, die möglicherweise Auswirkungen auf die aktuelle Musterbelehrung hat. Nachdem der Europäische Gerichtshof vor kurzem eine Entscheidung zum deutschen Wertersatzrecht getroffen hat, die sich auf die Belehrung auswirken kann, wäre dies eine zweite Stelle, an der das aktuelle Rückgabebelehrungsmuster und davon genau so berührt das Widerrufsbelehrungsmuster Angriffslücken eröffnet.

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