Bewerbung eines Nektars als Saft ist irreführend

Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

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OLG München: Zusatzgebühren für PayPal und Sofortüberweisung sind zulässig

Seitdem am 13. Januar 2018 ein Verbot für zusätzliche Gebühren für bestimmte Zahlungsarten in Kraft trat, wird darüber gestritten, ob dieses Verbot auch für Zahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung gilt. Bisher haben die Gerichte das Verbot auch bei diesen Zahlungsarten angewendet. Das OLG München sieht dies allerdings anders.

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LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung nach DSGVO kann abgemahnt werden

Die befürchtete große Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die DSGVO ist bisher ausgeblieben. Lediglich vereinzelt werden solche Verstöße abgemahnt. Das LG Würzburg hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, weil eine Rechtsanwältin auf ihrer Homepage keine Datenschutzerklärung bereithielt. Damit wird nun klarer: Verstöße gegen die DSGVO können abgemahnt werden.

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Gutscheinversand per E-Mail kann unzulässige Werbung sein

Werbung per E-Mail ist wohl das effizienteste Werbemittel im E-Commerce. Aber die E-Mail-Werbung unterliegt auch strengen rechtlichen Regelungen. Wer Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet, wird schnell abgemahnt. Das LG Frankfurt a.M. hat jetzt entschieden, dass auch der Versand von Gutscheinen per Mail Werbung darstellt. Auf die sog. Bestandskundenausnahme kann man sich als Versender dabei nicht berufen.

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