AG Dortmund zur Problematik der fehlerhaften Preisauszeichnung im Online-Shop

Jeder Betreiber eines Online-Shops dürfte das Problem kennen:  Es werden irrtümlich Waren zu einem Preis verkauft, der deutlich unter dem Normalpreis liegt. Grund sind meist einfache Tippfehler oder es kommt zu Falschauszeichnungen durch die eingesetzte Shop-Software.

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Händlerhaftung bei Amazon Teil 2: Angebote mit unverbindlicher Preisempfehlung

Der Bundesgerichtshof hatte es in einem weiteren Urteil vom 03.03.2016 (Az. I ZR 110/15) erneut mit falschen Angebotsangaben bei Amazon zu tun. Amazon stellt in aller Regel eine einheitliche Angebotsbeschreibung für einen Artikel zur Verfügung, damit Kunden nicht verwirrt werden und die Angebote sich vergleichen lassen. Diese Beschreibung wird aus Daten generiert, die die Händler zur Verfügung stellen. Amazon nutzt meist das Angebot des ersten Händlers, der dann auch Änderungen vornehmen kann.

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