Das Oberlandesgericht Celle hat sich in einer kürzlich ergangenen Entscheidung mit der Grundpreisangabe bei Kosmetikartikeln im Onlineshop befasst (Urt. v. 23.03.2017, Az. 13 U 158/16).
Preisangaben
Buchpreisbindung in Österreich auch für E-Books
Ab dem 01. Dezember 2014 greift in Österreich eine Preisbindung auch für E-Books. Dies hat der österreichische Nationalrat am 23.10.2014 beschlossen. Die Regelungen betreffen auch den grenzüberschreitenden Online-Handel.
Wie Streichpreise richtig angeben?
Die Werbung mit Streichpreisen ist ein komplexes Thema, welches immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist. Der BGH hatte mit Urteil vom 17. März 2011, (Az. I ZR 81/09) zu Einführungspreisen geurteilt. Deutlich höhere Preise (kreuzweise durchgestrichen) standen jeweils neben den attraktiv niedrigen tatsächlich geforderten Preisen. Lesen Sie hier, wie man richtig mit den Preisangaben umgeht.
Grundpreisangaben Größe
Für die Grundpreisangaben auf Preisschildern im Supermarkt lassen sich keine exakten Mindestschriftgrößen festlegen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 07.03.2013.
Fahrschule darf nicht mit Gesamtpreis werben
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21.03.2013 entschieden, dass eine Fahrschule auch dann nicht mit einem Gesamtpreis werben darf, wenn dem Preis der Zusatz „ab“ vorangestellt ist. Denn eine solche Werbung verstoße gegen “ 19 FahrlG.
OLG Hamm zur Werbung mit Statt-Preisen
Der Preis ist für viele Kunden ein wichtiges Kaufkriterium. Bietet ein Händler ein Produkt zu einem reduzierten Preis an, möchte er dies verständlicherweise auch werblich herausstellen. Sogenannte Statt-Preise dürfen jedoch nicht einfach ohne Angaben verwendet werden.
BGH stärkt Rechte der Händler bei Preisgestaltung
Immer häufiger wird versucht, seitens der Hersteller und Markenartikler, auf die Preisgestaltung der Händler – vor allem im Internet – einzuwirken. Sehr oft wird dabei in unzulässiger Weise Druck ausgeübt, mit Kündigung von Partnerverträgen, Einstellen der Belieferung oder Kürzung der Konditionen gedroht. Kann man sich wehren?
PAngV: Preisangaben leicht erkennbar + deutlich lesbar
Wer zu Angaben nach der Preisangabenverordnung verpflichtet ist (z.B. Grundpreis, Versandkosten etc.), hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Dies sieht § 1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vor.