Wer erinnert sich nicht an die Aufregung, als das OLG München die Bestätigungs-E-Mail für das Double-Opt-In als Werbung einstufte. Besonderheiten des Falles ließen viele Spezialisten aber auf Entwarnung umschalten und zumindest die bisherige Praxis zeigt, dass man Double-Opt-In vernünftiger Weise weiter einsetzen kann. Das Amtsgericht Stuttgart hatte jedoch jetzt einen Fall zu entscheiden, der sich für die Praxis als gefährliche Konstellation erweisen kann. Es ging um automatische Antwort-E-Mails.
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Praebiotik und Probiotik als gesundheitsbezogene Angaben
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Februar 2014 entschieden, dass es sich bei der Bewerbung von Lebensmitteln (es ging um Babynahrung) mit den Bezeichnungen Praebiotik und Probiotik um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Health-Claim-Verordnung handelt. Die Bezeichnung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder … Weiterlesen
Preisparitätsklausel bei Amazon auf dem Prüfstand
Wie das Bundeskartellamt aktuell in einer Pressemitteilung berichtet, startet am Mittwoch, dem 20.02.2013 eine Web-Befragung von 2400 Amazon-Marketplace-Händlern.
LG Bielefeld zu der Werbung für Bachblüten
Das LG Bielefeld sah in der Werbung eines Apothekers für Bach-Blütenprodukte eine unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Es ging u.a. um die Aussagen „… wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet“ und „… können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“.
Olympia-Werbung Schutzgesetz beachten
Die Bewerbung von Produkten mit „Olympia-Rabatt“ oder „Olympische Preise“, also Olympia-Werbung, ist unzulässig, wenn man sich dabei das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image werblich zunutze macht.
TV Testwerbung Kundenzufriedenheit
Nicht immer kommt die Testwerbung mit Testsiegel daher. Auch eine simple Werbung mit der Kundenzufriedenheit kann dazu führen, dass die Grundsätze der Werbung mit Testergebnissen gelten. Bei der Testwerbung kennen die Gerichte kein langes Fackeln. Das gilt selbst in der TV-Werbung. Dem OLG Frankfurt fehlten In seiner aktuellen Entscheidung vom 28.05.2013 (Az. 6 U 266/12) jedenfalls alle notwendigen Angaben.
Kosmetikwerbung pure and natural
Die Bezeichnung eines Produktes als „pure and natural“ sei irreführend, wenn es chemische Zusatzstoffe enthalte, so das LG Hamburg.
Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum“
Die Bewerbung eines Hörgeräte-Akustik-Fachgeschäftes in H. mit „Hör- und Tinnitus-Zentrum H.“ kann zulässig sein. Dies bestätigte das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29.11.2012 (Az. 2 U 64/12).
In dem zugrundeliegenden Fall bewarb ein Hörgeräte-Akustik-Fachgeschäft in H., in welchem 2 Personen beschäftigt waren, und welches 80 qm groß war, mit der Bezeichnung „a. (R) Hör- und Tinnitus-Zentrum H.“.
OLG Düsseldorf zur Werbung mit Kundenbewertungen
Die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft mit Kundenbewertungen ist irreführend, wenn nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden bzw. nicht alle Kundenbewertungen mit einfließen.
„Unterstützt Ihr Kind von innen heraus“ als gesundheitsbezogene Angabe?
Bei der Werbung mit der Aussage, das Kind werde von innen heraus durch Vermehrung guter Darmbakterien geschützt handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig ist.