Mit Update 15.11.2018
AGB und Verbraucherhinweise sind für den Marketingfachmann eher lästige Pflichtübungen. Sie nehmen Platz weg und enthalten häufig die für die Kaufentscheidung eher unangenehmen Wahrheiten. Was liegt da näher, als solche Hinweise in möglichst kleiner Schrift in der Werbung zu verstecken. Grundsätzlich gibt es keine Norm, die eine bestimmte Schriftgröße vorschreibt.