Empfehlungs-E-Mails, bei denen auf einer Webseite die Möglichkeit eröffnet wird, Dritten eine Empfehlung per E-Mail, etwa zu einem konkreten Produkt, zuzusenden, werden vermehr im Online-Handel genutzt. Der BGH hat jetzt entschieden, dass es sich bei diesen E-Mails um Werbung handeln kann, welche grundsätzlich nur mit Einwilligung des Betroffenen versendet werden dürfen.
100. Rechtsbeitrag beim ECC Köln-in eigener Sache
Werbung in eigener Sache. Zitat des ECC-Köln: „Volle 100 Ausgaben des ECC-Rechtstipps von Autor Rolf Becker, Gründungspartner der Rechtsanwälte WIENKE & BECKER, für unsere Leser sind eine stolze Zahl. Mit seinen monatlich erscheinenden Beiträgen reagiert Rolf Becker bereits seit August 2005, d. h. seit mehr als 8 Jahren, unmittelbar auf die aktuelle Rechtsprechung und gibt … Weiterlesen
Buchhändler haftet nicht für eBook
In einem Streit um die Verletzung von Urheberrechten durch einen Internet-Versandhändler sah das OLG München keine Haftung des Buchhändlers für die von ihm vertriebenen Inhalte per ebook ohne Kenntnis.
Anzeigenkennzeichnung in der Presse
Anzeigenkennzeichnung : Gesponserte Beiträge in Printmedien müssen weiterhin mit „Anzeige“ gekennzeichnet werden.Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der sich damit auseinandersetzen musste, ob die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken mit einer Regelung im Landespressegesetz vereinbar ist.
Baukunst und Urheberrecht
Auch Bauwerke können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies gilt aber nur dann, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt.
Gebrauchte Software
Eine Beschränkung der Weitergabe von Software kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie mit den wesentlichen Grundgedanken des § 69c UrhG nicht vereinbar ist.
Neue Kennzeichnungspflicht für Lampen
Seit dem 01.09.2013 gelten neue Regelungen zur Energiekennzeichnung von Lampen. Lesen Sie, worauf Sie achten müssen, welche Lampen erfasst sind, welche Lampen ausgenommen wurden, welche Informationspflichten für Händler gelten.
NIVEA „Blau“ als Farbmarke gelöscht
NIVEA hatte die Farbe Blau als Farbmarke bei dem DPMA schützen lassen. Diese Marke wurde nun auf Antrag gelöscht.
Bestellbuttonbeschriftung LG Berlin
Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.
Olympia-Werbung Schutzgesetz beachten
Die Bewerbung von Produkten mit „Olympia-Rabatt“ oder „Olympische Preise“, also Olympia-Werbung, ist unzulässig, wenn man sich dabei das mit den Olympischen Spielen verbundene positive Image werblich zunutze macht.