Google sorgt bei Cookies für Gesetzestreue

Manche glauben bereits, dass es ein neues Gesetz zu Cookies gibt, da immer mehr Unternehmen bei dem Besuch einer Webseite über den Einsatz von Cookies informieren und Einwilligungen abfragen. Schuld daran ist  Google. Die Hinweise lauten oft: „Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, setzen wir Cookies ein. Weitere Informationen hier“. Lesen Sie, warum es Sinn macht, solche Informtionen vorzusehen.

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LG Frankfurt zu den Anforderungen an die Einwilligung in Telefonwerbung

Das LG Frankfurt hat sich nach Meldungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit den Anforderungen an die Einholung einer Einwilligung in den Erhalt von Telefonwerbung befasst. Für die Erteilung der Einwilligung ist jedenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in Kenntnis der Sachlage erforderlich. Es ist insofern nicht ausreichend, wenn konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitgestellt werden.

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AG Düsseldorf entscheidet zu Feedbackanfrage als Spam

Aus Sicht eines Händlers sind Kundenbewertungen mittlerweile ein bedeutsames wirtschaftliches Gut. Nicht unbedeutend ist mithin die Frage, wie man Kundenbewertungen in zulässigerweise einholen kann. Gleich nach der Abwicklung des Verkaufs per E-Mail um Abgabe einer Bewertung zu bitten, wäre praktikabel und wird auch von zahlreichen Händlern bereits praktiziert, ist aber dennoch nicht zulässig, wie dies gerade erst wieder das AG Düsseldorf entschied.

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Telefonwerbung Einwilligung sittenwidrig

Das LG Düsseldorf hatte anlässlich eines Streites zwischen Adressvermittler und dem Unternehmen, dass Anrufe auf der Basis dieser Adressen tätigen wollte, über die Zahlungsklage zu den Adressen zu entscheiden. Immerhin wurden fast 94.000 Euro für die Adressen eingeklagt.

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vzbv klagt weiter gegen Telefonwerbung

Das LG Berlin hat einer Direktmarketingfirma gerichtlich untersagt, die Zustimmung zur Telefonwerbung an die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet in einer Einwilligungserklärung zu koppeln. Sie darf nicht mehr den Eindruck erwecken, dass die Einwilligung in die Werbung Vorraussetzung für die Teilnahme sei. Geklagt hatte hier die Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Recht in Werbung mit E-Mails und Newsletter

Wer will schon jeden Tag Dosen Fleisch in seinem Postfach vorfinden? Nun geläufiger sollte Ihnen der Name Spam sein, der für die unerwünschten Werbenachrichten im elektronischen Marketing steht. Bekannt wurde der Begriff aus dem englischen durch die Komikertruppe Monty Python’s Flying Circus. In einem Sketch ging es um eine Speisekarte, die ausschließlich Gerichte mit „Spam“ enthielt. Seit dem steht der Begriff als Entsprechung für unnötige Wiederholungen.

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