Starke Kundenauthenifizierung: 7 Tipps zur Umsetzung

Haben Sie sich schon mit der starken Kundenauthentifizierung beschäftigt? Die Zeit drängt. Bis zum 14.09.2019 müssen Sie alle Änderungen im Shop umgesetzt haben. Betroffen sind insbesondere AGB und Datenschutzerklärung. Wie Sie sich gut vorbereiten können, erfahren Sie in meinen 7 Tipps.

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Kennzeichnungspflicht gemäß Kakaoverordnung

Kakao- und Schokoladenerzeugnisse müssen u.a. den Vorgaben der Kakaoverordnung entsprechen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt, welche Zutaten in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen enthalten sein dürfen. Außerdem regelt die Verordnung die Kennzeichnung dieser Produkte.

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OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung

Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.

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Was gibt´s Neues 2015?

Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen

Lebensmittelinformationsverordnung ab 13.12.2014

Aufgrund langer Übergangsfristen erlangt die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) jetzt am 13. Dezember 2014 ihre Gültigkeit. Eine weitere Übergangfrist läuft am 13.12.2016 für die sog. „Big 7“ ab.  Es geht insgesamt um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einheitlich in allen Staaten der EU erfolgen soll.

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Ab 01.01.2015 Pflicht zur Bereitstellung von Onlinelabeln und Produktdatenblättern

Zukünftig werden die Onlinehändler vieler energieverbrauchskennzeichnungspflichtiger Produkte verpflichtet sein, elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter zu Ihren Produkten im Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus der Delegierten Verordnung 518/2014. Für die meisten Gerätekategorien, nämlich Haushaltsgeschirrspülmodelle, Haushaltskühlgerätemodelle, Haushaltswaschmaschinenmodelle, Fernsehgeräte, Luftkonditioniermodelle, Haushaltswäschetrocknermodelle, Lampen und Leuchten (wobei bei diesen nur ein elektronisches Etikett, kein Datenblatt zur Verfügung zu stellen ist) und Staubsaugermodelle ist der 01.01.2015 der maßgebliche Termin, wobei die Pflichten nur für neue oder aktualisierte Produkte gelten, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden. Abweichende Fristen gelten für Raum- und Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturregler und Solareinrichtungen sowie für Verbundanlagen aus Raum- und Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 811/2013) und für Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 812/2013).

 

Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung

Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.

Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.

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Ab September 2014: Energiekennzeichnung auch für Staubsauger

Seit diesem Monat gilt auch für Staubsauger eine Energiekennzeichnungspflicht, wie sie z.B. im Bereich der weißen Ware schon seit langer Zeit verpflichtend ist. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013. Seit dem 01. September 2014 müssen Händler sicherstellen, dass jedes in der Verkaufsstelle ausgestellte Modell mit einem von den Lieferanten gemäß der Verordnung bereitgestellten … Weiterlesen

Abmahngefahr Energieeffizienzklasse bei Computermonitor

Bis zum OLG Köln ging die Frage, ob ein Monitor, der als LED-Monitor sowohl zur Wiedergabe genormter Videosignale als auch zur Verwendung als Computerdisplay geeignet und bestimmt war, einer Kennzeichnungsverpflichtung nach § 6a der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) unterliegt. Das Urteil birgt eine große Abmahngefahr.

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