Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen hat in seinen AGB für Rücklastschriften (die vom Kunden zu vertreten sind) eine Schadenspauschale in Höhe von 10 EUR verlangt. Das OLG Schleswig-Holstein untersagte nun mit Urteil vom 26. März 2013 die Verwendung dieser Klausel. Denn der Mobilfunkanbieter verlange mit dieser Klausel unzulässig hohe Schadenspauschalen.
Helena Golla
1-EUR Gutscheinen bei Rezepteinlösung unzulässig
Die Gewährung von Ein-Euro-Gutscheinen durch Apotheker bei der Einlösung von Rezepten ist unzulässig. Dies hat das VG Berlin mit Urteil vom 16.04.2013 (Az.: VG 90 K 4.11 T und andere) entschieden.
Vorsicht bei der Werbung mit Titeln
Die Werbung mit erlangten Titeln, wie z.B. einem Doktortitel, ist sehr beliebt. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Werbung nicht irreführend ist.
Streit um Marke „Berliner Gauklerfest“
In dem vom KG Berlin mit Urteil vom 15.02.2013 entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob die Bezeichnung „Berliner Gauklerfest“ die Rechte an einer Wort-Bildmarke verletzt, welche aus der Zeichnung eines Clown-Kopfes und dem Wortbestandteil „Berliner Gauklerfest“ besteht. Schutzfähig? Nachdem das LG eine Markenrechtsverletzung noch angenommen hatte, hat das KG Berlin eine Verwechslungsgefahr verneint. … Weiterlesen
PAngV: Preisangaben leicht erkennbar + deutlich lesbar
Wer zu Angaben nach der Preisangabenverordnung verpflichtet ist (z.B. Grundpreis, Versandkosten etc.), hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Dies sieht § 1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vor.
OLG Düsseldorf zur Werbung mit Kundenbewertungen
Die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft mit Kundenbewertungen ist irreführend, wenn nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden bzw. nicht alle Kundenbewertungen mit einfließen.
„Unterstützt Ihr Kind von innen heraus“ als gesundheitsbezogene Angabe?
Bei der Werbung mit der Aussage, das Kind werde von innen heraus durch Vermehrung guter Darmbakterien geschützt handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig ist.
Kräutertee „Indian Essence“ darf nicht in Deutschland verkauft werden.
Bei dem Kräutertee „Indian Essence“ handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welches in Deutschland ohne eine besondere Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Dies entschied das VG Braunschweig mit Urteil vom 27.02.2013.
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ als gesundheitsbezogene Angabe?
Die Ehrmann AG hat als Hersteller für Milcherzeugnisse den Früchtequark Monsterbacke auf den Markt gebracht. Auf der Verpackung des Produkts wird unter anderem mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ geworben. Der BGH sieht hierin eine gesundheitsbezogene Angabe.
Bezeichnung von Mineralwasser als „Biomineralwasser“ ist zulässig
Ein Getränkehersteller hatte sein Mineralwasser als „Biomineralwasser“ beworben und verkauft. Dies sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als irreführend an. Denn der Verkehr verbinde mit „Biomineralwasser“ besondere Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien. Nachdem die Wettbewerbszentrale in erster Instanz gewann, hat das OLG Nürnberg die Klage in … Weiterlesen