Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender konnte die Zentrale einen ersten Etappensieg davontragen. Wie bereits angekündigt hat die 1. Handelskammer des LG Wuppertal das verklagte Unternehmen zur Unterlassung verurteilt (Urt. vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 nicht rechtskräftig). Allerdings geht es bald in die zweite Runde vor das OLG Düsseldorf.
Onlineverlinkung zum Testergebnis zulässig
Wesentliches Element einer jeden Testwerbung ist die Fundstellenangabe. Dabei stellt sich die Frage, wie diese Fundstellenangabe erreichbar sein muss. Das OLG Oldenburg hat durch Urteil vom 31. Juli 2015, Aktenzeichen 6 U 64/15 in einem Fall entschieden, in dem der Händler in einem Bestellmagazin für einen Staubsauger warb und diesen mit dem Testergebnis „sehr gut“ … Weiterlesen