Der Erfüllungsort spielt im Versandhandel eine große Rolle. Er regelt z.B., ob der Kunde eine Ware bei einem Mangel abholen lassen kann oder ob er die Ware mangelhafte Ware zum Händler bringen muss. Der Bundesgerichtshof hat zum Erfüllungsort ein Urteil gesprochen, das sich um die AGB eines Möbelhauses drehte. Es ging um die Klage eines
Fernabsatzrecht
Das Fernabsatzrecht ist das Herz des Distanzhandels im B2C-Bereich. Unternehmer, die in diesem Bereich tätig sind, finden in diesem Gebiet ihr rechtliches Handwerkszeug. Dieses Rechtsgebiet ist von einer stetigen Entwicklung und fast täglichen Gerichtsentscheidungen geprägt. Der Hintergrund ist, dass in wohl keinem Rechtsgebiet mehr abgemahnt wird. In dieser Kategorie geht es um rechtliche Basics wie z.B. die Inhalte eines Impressums. Aber auch die Profis kommen hier nicht zu kurz. Wie geht man mit einem Widerruf des Kunden um? Was schreibt die Geoblocking-Verordnung vor? All diese Fagen (und natürlich noch mehr) beantworten wir hier.
Retourenkosten-Kalkulator
Als Online-Händler fällt es einem duraus schwer, die richtige Entscheidung für die Kostentragung des Verbrauchers bei einer Retoure zu treffen. Jetzt gibt es einen Retourenkosten-Kalkulator online, mit dem man in wenigen Schritten Aussagen zu den Kosten und zur notwendigen Änderung des Bestellverhaltens erhalten kann.
Kleingedrucktes AGB und Schriftgröße
Mit Update 15.11.2018
AGB und Verbraucherhinweise sind für den Marketingfachmann eher lästige Pflichtübungen. Sie nehmen Platz weg und enthalten häufig die für die Kaufentscheidung eher unangenehmen Wahrheiten. Was liegt da näher, als solche Hinweise in möglichst kleiner Schrift in der Werbung zu verstecken. Grundsätzlich gibt es keine Norm, die eine bestimmte Schriftgröße vorschreibt.
Neues Recht im Versandhandel 13.06.2014
Wir haben in komprimierter Form die wissenswerten Fakten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit Schwerpunkt im Fernabsatz zu Ihrer Information zusammengestellt.
Neues Verbraucherrecht ab heute
Heute, am Freitag, den 13.06.2014 gilt das neue Verbraucherrecht. Eine eben durchgeführte natürlich nicht repräsentative Stichprobe ergab, dass noch sehr viele Händler dies nicht realisiert haben. Sehr schnell hätte man hier innerhalb von 10 Minuten Recherche 10 Abmahnungen generieren können, weil die Widerrufsbelehrung noch nicht stimmt. Verbraucher müssen vermehrt mit Rücksendekosten rechnen.
Widerruf und Umtauschen leicht gemacht
Nicht nur vor oder nach Weihnachten gibt es Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht für Verbraucher auch nach dem 13.06.2014 gibt.
Retourenumsatz ab 13.06.2014 sichern
Es ist schon fast ein alter Hut, dass Händler ab dem 13.06.2014 dem Verbraucher im
Fall des Widerrufs die Rücksendekosten auferlegen können. Sie müssen ihn nur darüber informieren. Viele kleine Händler wollen zulangen. Die großen Player haben jedoch abgewunken. Retournierungsmöglichkeiten gehören zum Geschäftsmodell und der Kunde soll hier nicht mit Kosten belastet werden. Wie wäre es, den Retourenumsatz zu retten und dem Retournierer auch noch ein Geschenk zu machen?
Neue Vorgaben zu Garantien
Das neue Verbraucherrecht ab 13.06.2014 bringt für den Versandhandel eine Reihe von
Ärgernissen. Unbrauchbare Widerrufsbelehrungen, praxisferne Anforderungen an Formulare, Entfall der Möglichkeit alternativer Zusendungen sind die Stichworte. Hinzu kommt jetzt auch eine neue Regelung zu den Garantien. Lesen Sie, welche Fallen lauern:
Nach dem neuen § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB n.F. sind dem Verbraucher je nach Zählweise mehr als 20 Informationen zu vermitteln. Zur Verfügung zu stellen sind nach Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n.F. Informationen die „gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien“ betreffen.
Neue Vorgaben zu Kosten für Versand und Zahlung
Das neue Verbraucherrecht, das ab dem 13.06.2014 EU-weit gilt, bringt nicht nur ein gleichartiges, Widerrufsrecht für Händler und Verbraucher und neue Rückabwicklungsregelungen. Auch in anderen Teilbereichen werden neue Spielregeln geschaffen.
Ersatzlieferung im Versandhandel entfällt
Nur noch ein paar Monate trennen uns von der Umstellung des Verbraucherrechts. Neue Widerrufsbelehrungen und neue Informationspflichten sind von allen Händlern zu beachten, die bislang im Fernabsatz und im Rahmen von Haustürgeschäften tätig waren.