Verpflichtung zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch seit April 2015

Seit April 2015 muss frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen-und Geflügelfleisch, welches für die Abgabe an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen bestimmt ist, verpflichtend mit dem Aufzuchtsland und dem Land der Schlachtung des Tieres gekennzeichnet werden.

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LG Hamburg: Werbung für Becel pro.aktiv mit gesundheitsbezogener Angabe unzulässig

Eine Werbung für die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv, in welcher suggeriert wurde, dass Produkt könne den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken, wurde vom LG Hamburg mit Urteil vom 13.03.2015 als unzulässig angesehen (Az. 315 O 283/14).

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„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig

Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“  ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).

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OLG München zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben

Bei der Bewerbung von „natur Salz vom Toten Meer“ mit Aussagen wie „Seit Jahrtausenden ist das Tote Meer für seine heilenden und regenerierenden Eigenschaften bekannt“ oder „für die gesunde Ernährung“ handelt es sich um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, so das OLG München (Beschluss vom 21.11.2014, 6 W 2013/14).

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