Kennzeichnungspflicht gemäß Kakaoverordnung

Kakao- und Schokoladenerzeugnisse müssen u.a. den Vorgaben der Kakaoverordnung entsprechen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt, welche Zutaten in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen enthalten sein dürfen. Außerdem regelt die Verordnung die Kennzeichnung dieser Produkte.

Weiterlesen

OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung

Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.

Weiterlesen

Werbung für „Alete MilchMinis“ unzulässig

Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.

Weiterlesen