OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung

Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.

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Werbung für „Alete MilchMinis“ unzulässig

Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.

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Verpflichtung zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch seit April 2015

Seit April 2015 muss frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen-und Geflügelfleisch, welches für die Abgabe an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen bestimmt ist, verpflichtend mit dem Aufzuchtsland und dem Land der Schlachtung des Tieres gekennzeichnet werden.

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