Kakao- und Schokoladenerzeugnisse müssen u.a. den Vorgaben der Kakaoverordnung entsprechen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt, welche Zutaten in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen enthalten sein dürfen. Außerdem regelt die Verordnung die Kennzeichnung dieser Produkte.
Produktrecht
In unserer Kategorie Produktrecht möchten wir Sie über die verschiedenen Kennzeichnungspflichten informieren, die in verschiedenen Branchen gelten. Dazu gehört unter anderem die Energie-, die Textil- oder die Lebensmittelkennzeichnung, aber auch Informationen über die Health-Claims-Verordnung oder das Heilmittelwerberecht.
Heidekrone – zulässige Produktbezeichnung bei Honig
Die Bezeichnung „Heidekrone“ stellt vor allem einen Hinweis auf die botanische und nicht die geografische Herkunft eines Honigs dar, so ds OLG Celle.
OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung
Textilien dürfen nur mit fest im Gesetz vorgegebenen Begriffen gekennzeichnet werden. Wörter wie „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung sind unzulässig. Die Verwendung solcher Begriffe kann zu Abmahnungen führen. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.
Nährwertkennzeichnung – Big 7 seit dem 13.12.2016 verpflichtend
Seit dem 13.12.2016 muss die Nährwertdeklaration von Lebensmitteln die sog. Big7 enthalten. Fehlt diese Angabe, gilt ein Vertriebsverbot. Außerdem drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Bewerbung von Bier als bekömmlich ist unzulässig
Darf man Bier als „bekömmlich“ bewerben. Dieser Frage ging das OLG Stuttgart nach. Das Ende
OLG Karlsruhe entscheidet über Werbung „mild gesalzen“ für Tütensuppe
Die Bewerbung einer Tütensuppe mit der Aussage „mild gesalzen“ ist unzulässig, wenn die Suppe tatsächlich nicht salzarm ist. Dies hat das OLG Karlsruhe am 17.03.2016 (Az. 4 U 218/15) entschieden.
Bezeichnung „Käse“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, ist wettbewerbswidrig
Die Bezeichnung von Produkten als „Käse“ oder „Cheese“, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, ist unzulässig. Dies entschied das LG Trier (Urt. v. 24.03.2016, 7 HK O 58/15).
Werbung für „Alete MilchMinis“ unzulässig
Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.
Werbung für einen Tee mit „Gesund“ wettbewerbswidrig
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung des Beklagten mit der Angabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO ist.
EuGH zu irreführender Etikettierung eines Lebensmittels
Falsche oder widersprüchliche Angaben auf dem Etikett eines Lebensmittels können geeignet sein den Käufer irrezuführen, auch wenn die Angaben im Zutatenverzeichnis korrekt sind. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 04.06.2015 entschieden.