In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung eines homöopatischen Arzneimittels mit den Aussagen:
„bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“,„Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ und/oder
„Effektiv gegen Kopfschmerzen“
In unserer Kategorie Produktrecht möchten wir Sie über die verschiedenen Kennzeichnungspflichten informieren, die in verschiedenen Branchen gelten. Dazu gehört unter anderem die Energie-, die Textil- oder die Lebensmittelkennzeichnung, aber auch Informationen über die Health-Claims-Verordnung oder das Heilmittelwerberecht.
In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung eines homöopatischen Arzneimittels mit den Aussagen:
„bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“,„Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ und/oder
„Effektiv gegen Kopfschmerzen“
Die Aufnahme entsprechender gesundheitsbezogener Claims für Traubenzucker wurde durch die zuständige Behörde zu Recht abgelehnt, wie der EuGH nun bestätigte.
Die Bewerbung eines Fruchtaufstriches mit „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ ist irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren in de Produkt enthalten sind. Dies entschied das LG Lübeck mit Urteil vom 06.06.2017.
Händler haben in Bezug auf die CE-Kennzeichnung nur eine beschränkte Überprüfungspflicht. Dieser Meinung ist zumindest das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.07.2017, Az. 6 U 193/16).
Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich zu der viel diskutierten Frage geäußert, ob und inwieweit Händler auf Produktübersichtsseiten Angaben zu der Energieeffizienzklasse von Elektrogeräten machen müssen.
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ und die nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen dürfen bei der Vermarktung oder Werbung nicht zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entchieden.
Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender (wir hatten hier berichtet) hat der BGH aktuell entscheidende Fragen dem EuGH zur Auslegung vorgelegt. Es geht primär um die Frage, wann ein Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit vorliegt. In diesem Fall sieht das Gesetz Erleichterungen bei den vom Händler zu erfüllenden Informationspflichten vor. Der EuGH wird sich nun … Weiterlesen
Das Oberlandesgericht Köln hat die Anforderungen im Hinblick auf die Angabe von Fundstellen bei der Veröffentlichung von Testergebnissen konkretisiert. In der Sache stritten sich zwei Telekommunikationsdienstleister in zweiter Instanz über die Rechtmäßigkeit einer Werbung. Die Beklagte war zuvor von einem bekannten Magazin als „Bester Internet-Provider 2016“ ausgezeichnet worden. Diese Verleihung führte die Beklagte in ihrer … Weiterlesen
Bei dem Begriff „Detox“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung (HCVO). Dies hat der BGH mit Hinweisbeschluss vom 29.03.2017 (I ZR 71/16) ausgeführt.
Werden in der Werbung für Mineralwasser gesundheitsgezogene Angaben verwendet, müssen diese den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) entsprechen, dies hat der BGH mit Beschluss vom 30.01.2017 (Az. I ZR 257/15) entschieden.