Arzneimittel darf nicht mit „wirkungsvoll“ oder „effektiv“ beworben werden

In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung eines homöopatischen Arzneimittels mit den Aussagen:

„bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“,
„Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ und/oder
„Effektiv gegen Kopfschmerzen“
Mit diesen Angaben werde der falsche Eindruck erweckt, dass ein Heilungserfolg mit Sicherheit erwartet werden könne, so das OLG München (Urteil vom 04.05.2017 – 29 U 335/17). Diese Werbeangaben sind insofern nach § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG irreführend.

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Werbung „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren enthalten sind

Die Bewerbung eines Fruchtaufstriches mit „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ ist irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren in de Produkt enthalten sind. Dies entschied das LG Lübeck mit Urteil vom 06.06.2017.

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Reine Pflanzenprodukte dürfen nicht als Milch etc. vermarktet werden

Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ und die nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen dürfen bei der Vermarktung oder Werbung nicht zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entchieden.

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Musterverfahren Widerrufsbelehrung – BGH legt Fragen dem EuGH vor

Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender (wir hatten hier berichtet) hat der BGH aktuell entscheidende Fragen dem EuGH zur Auslegung vorgelegt. Es geht primär um die Frage, wann ein Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit vorliegt. In diesem Fall sieht das Gesetz Erleichterungen bei den vom Händler zu erfüllenden Informationspflichten vor. Der EuGH wird sich nun … Weiterlesen

Allgemeiner Verweis auf Printmagazin ist als Fundstellenangabe unzureichend

Das Oberlandesgericht Köln hat die Anforderungen im Hinblick auf die Angabe von Fundstellen bei der Veröffentlichung von Testergebnissen konkretisiert. In der Sache stritten sich zwei Telekommunikationsdienstleister in zweiter Instanz über die Rechtmäßigkeit einer Werbung. Die Beklagte war zuvor von einem bekannten Magazin als „Bester Internet-Provider 2016“ ausgezeichnet worden. Diese Verleihung führte die Beklagte in ihrer … Weiterlesen

Mineralwasser: Gesundheitsbezogene Angaben sind an der HCVO zu messen

Werden in der Werbung für Mineralwasser gesundheitsgezogene Angaben verwendet, müssen diese den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) entsprechen, dies hat der BGH mit Beschluss vom 30.01.2017 (Az. I ZR 257/15) entschieden.

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