Das OLG Karlsruhe sieht in der Verpackung des Frischkäses „Rondelé“ eine „Mogelpackung“ und hat insofern entscheiden, dass ein Verstoß gegen das Täuschungsverbot aus § 7 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (EichG) vorliegt.
Produktrecht
In unserer Kategorie Produktrecht möchten wir Sie über die verschiedenen Kennzeichnungspflichten informieren, die in verschiedenen Branchen gelten. Dazu gehört unter anderem die Energie-, die Textil- oder die Lebensmittelkennzeichnung, aber auch Informationen über die Health-Claims-Verordnung oder das Heilmittelwerberecht.
LG Hamburg: Werbung für Becel pro.aktiv mit gesundheitsbezogener Angabe unzulässig
Eine Werbung für die Halbfettmargarine Becel pro.aktiv, in welcher suggeriert wurde, dass Produkt könne den Cholesterinspiegel um mehr als 20 Prozent senken, wurde vom LG Hamburg mit Urteil vom 13.03.2015 als unzulässig angesehen (Az. 315 O 283/14).
OLG Saarbrücken entscheidet zu irreführender TÜV-Werbung
Das OLG Saarbrücken hat durch Urteil vom 28.01.2015 – Az.: 1 U 100/14 zu der Werbeaussage „TÜV Service tested Bereich Kundendienst + Teileservice sehr gut freiwilliges Prüfzeichen“ entschieden und diese als irrführend beurteilt, wenn es tatsächlich lediglich um das Ergebnis einer Kundenbefragung geht.
Neues Logo für Versandapotheken ab 26.06.2015
Ab dem 26.06.2015 wird es ein EU-weit einheitliches Logo für Versandapotheken geben.
Ursprungskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln?
Das Europäische Parlament fordert eine Kennzeichnung des Ursprungslandes von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln.
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig
Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).
Einführung chemischer Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln zulässig
Die Umstellung der Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln von einer biologischen zu einer chemischen war zulässig, so der EuGH mit Urteil vom 11.02.2015 (Az. T-204/11).
OLG München zur Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Bei der Bewerbung von „natur Salz vom Toten Meer“ mit Aussagen wie „Seit Jahrtausenden ist das Tote Meer für seine heilenden und regenerierenden Eigenschaften bekannt“ oder „für die gesunde Ernährung“ handelt es sich um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben, so das OLG München (Beschluss vom 21.11.2014, 6 W 2013/14).
Textilkennzeichnung in Werbemittel ohne Bestellmöglichkeit?
Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 4.12.2014 – I-2 U 28/14 nicht rechtskräftig) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in einem Printwerbemittel, in welchem Textilerzeugnisse unter Angabe von Preisen beworben wurden, das aber keine unmittelbare Bestellmöglichkeit vorsah, die Angaben zur textilen Zusammensetzung der Produkte nach der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) erforderlich waren.
„Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ müsen aus Bayern kommen
Eine Pilzmischung darf auf der Verpackung nicht beworben werden mit: „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“, wenn die Pilze nicht aus Bayern stammen, so dass LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21.01.2015 (n. rk.).