Das LG Frankfurt hat zahlreiche AGB-Klauseln des App-Store Betreibers Samsung für unwirksam erklärt.
Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bereitstellung eines – mehrere einschränkende Vorgaben enthaltenden – „Online-Kontaktformulars“ im Impressum nicht ausreicht. Die nach § 5 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ meine die Angabe der E-Mail-Anschrift.
Projektverträge
Software in der Produktion, oder als CMS neu aufzusetzen oder auf einen neuen Stand zu bringen (Migration) ist oft ein gefährliches Unterfangen. Gleiches gilt für Hersteller und Abnehmer beim Einkauf komplexer Fertigungsanlagen. Die Beratungserfahrung zeigt, dass die entscheidenen Fehler schon beim Aufsetzen des Projekts gemacht werden. Meist sind die abgeschlossenen Verträge nichtssagend und helfen nicht weiter.
Identitätsangabe in Angebot
In Angeboten muss bekanntlich die Identität des Unternehmens angegeben werden. Mit der Reichweite dieser Informationspflicht hat sich das LG Frankfurt mit Urteil vom 08.02.2013 befasst.
Kosmetikwerbung pure and natural
Die Bezeichnung eines Produktes als „pure and natural“ sei irreführend, wenn es chemische Zusatzstoffe enthalte, so das LG Hamburg.
Stadt-Domain Berlin gewinnt
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass der Betreiber der Domain www.berlin.com mit den dortigen Inhalten Namensrechte des Landes Berlin verletze. Der Betreiber der Domain habe bewusst eine Verwechslungsgefahr mit der offiziellen Webseite der Stadt Berlin provoziert.
Fahrschule darf nicht mit Gesamtpreis werben
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21.03.2013 entschieden, dass eine Fahrschule auch dann nicht mit einem Gesamtpreis werben darf, wenn dem Preis der Zusatz „ab“ vorangestellt ist. Denn eine solche Werbung verstoße gegen “ 19 FahrlG.
KJM erkennt Webfilterprogramme an
Am 15.05.2013 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beschlossen, den Web-Filterprogrammen von Jusprog und der Deutschen Telekom die Anerkennung für die Alterstufe „ab18“ zuzuerkennen.
Google unterliegt mit Suchvorschlägen vor BGH
Google muss bei Kenntnis von Persönlichkeitsverletzungen durch die in der Google-Suche integrierten Anzeige von Suchvorschlägen in Zukunft hinreichende Vorkehrungen treffen um zu verhindern, dass diese generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 14.05.2013.
Google unterliegt mit Suchvorschlägen vor BGH
Seit April 2009 hat Google eine „Autocomplete“-Funktion in seine Suchmaschine integriert. Bei Eingabe von Suchbegriffen werden automatisch verschiedene Suchvorschläge („predictions“ ) in Form von Wortkombinationen angezeigt. Diese sind nicht immer schmeichelhaft.