Welche Bestellbuttonbeschriftung der Button im Warenkorb aufweisen darf, ist nach der Button-Lösung noch nicht ganz klar. Die Bezeichnung des Bestellbuttons mit der Beschriftung „Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)“ ist nicht ausreichend und damit wettbewerbswidrig, meint dass LG Berlin.
Fernabsatzrecht
Das Fernabsatzrecht ist das Herz des Distanzhandels im B2C-Bereich. Unternehmer, die in diesem Bereich tätig sind, finden in diesem Gebiet ihr rechtliches Handwerkszeug. Dieses Rechtsgebiet ist von einer stetigen Entwicklung und fast täglichen Gerichtsentscheidungen geprägt. Der Hintergrund ist, dass in wohl keinem Rechtsgebiet mehr abgemahnt wird. In dieser Kategorie geht es um rechtliche Basics wie z.B. die Inhalte eines Impressums. Aber auch die Profis kommen hier nicht zu kurz. Wie geht man mit einem Widerruf des Kunden um? Was schreibt die Geoblocking-Verordnung vor? All diese Fagen (und natürlich noch mehr) beantworten wir hier.
Warenbezeichnung Gold Vorsicht
Wird ein Armband als „massives goldenes Armband“ beworben, handelt es sich bei der geliferten Ware dann aber um eine Messinglegierung mit vergoldeter Oberfläche, liegt ein Sachmangel vor. Bei der Auslegung der Produktbeschreibung sei das Feingehaltsgesetz zu berücksichtigen.
Identitätsangabe in der Printwerbung
Identitätsangaben in der Werbung sind Pflicht. Für die Erfüllung der Informationspflichten aus § 5a UWG zur Angabe der Identität und der Anschrift reicht es nicht aus, wenn in einer Print-Werbung auf eine Webseite verwiesen wird, so OLG Rostock.
Warnhinweise für Spielzeug beginnen mit „Achtung“
Bei dem Verkauf von Spielzeug müssen in vielen Fällen Warnhinweise angegeben werden. Diese müssen gemäß § 11 Abs. 3 2. GPSGV mit dem Wort „Achtung“ beginnen.
Bei Online-Käufen müssen diese Warnhinweise vor dem Kauf auf der Website sichtbar sein.
Buttonlösung amazon kassierte Verfügung
Gegen Amazon ist eine einstweilige Verfügung erlassen worden (n.rk.). Gegenstand war die kostenpflichtige Amazon Prime-Mitgliedschaft, welche über die Schaltfläche „jetzt kostenlos testen“ angeboten wurde. Diese Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben der „Button-Lösung“.
Grundpreisangaben Größe
Für die Grundpreisangaben auf Preisschildern im Supermarkt lassen sich keine exakten Mindestschriftgrößen festlegen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 07.03.2013.
AGB Klauseln eines App-Store
Das LG Frankfurt hat zahlreiche AGB-Klauseln des App-Store Betreibers Samsung für unwirksam erklärt.
Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bereitstellung eines – mehrere einschränkende Vorgaben enthaltenden – „Online-Kontaktformulars“ im Impressum nicht ausreicht. Die nach § 5 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ meine die Angabe der E-Mail-Anschrift.
Identitätsangabe in Angebot
In Angeboten muss bekanntlich die Identität des Unternehmens angegeben werden. Mit der Reichweite dieser Informationspflicht hat sich das LG Frankfurt mit Urteil vom 08.02.2013 befasst.
Stadt-Domain Berlin gewinnt
Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass der Betreiber der Domain www.berlin.com mit den dortigen Inhalten Namensrechte des Landes Berlin verletze. Der Betreiber der Domain habe bewusst eine Verwechslungsgefahr mit der offiziellen Webseite der Stadt Berlin provoziert.