Das OLG Celle hat mit Urteil vom 21.03.2013 entschieden, dass eine Fahrschule auch dann nicht mit einem Gesamtpreis werben darf, wenn dem Preis der Zusatz „ab“ vorangestellt ist. Denn eine solche Werbung verstoße gegen “ 19 FahrlG.
Fernabsatzrecht
Das Fernabsatzrecht ist das Herz des Distanzhandels im B2C-Bereich. Unternehmer, die in diesem Bereich tätig sind, finden in diesem Gebiet ihr rechtliches Handwerkszeug. Dieses Rechtsgebiet ist von einer stetigen Entwicklung und fast täglichen Gerichtsentscheidungen geprägt. Der Hintergrund ist, dass in wohl keinem Rechtsgebiet mehr abgemahnt wird. In dieser Kategorie geht es um rechtliche Basics wie z.B. die Inhalte eines Impressums. Aber auch die Profis kommen hier nicht zu kurz. Wie geht man mit einem Widerruf des Kunden um? Was schreibt die Geoblocking-Verordnung vor? All diese Fagen (und natürlich noch mehr) beantworten wir hier.
Google unterliegt mit Suchvorschlägen vor BGH
Google muss bei Kenntnis von Persönlichkeitsverletzungen durch die in der Google-Suche integrierten Anzeige von Suchvorschlägen in Zukunft hinreichende Vorkehrungen treffen um zu verhindern, dass diese generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 14.05.2013.
Google unterliegt mit Suchvorschlägen vor BGH
Seit April 2009 hat Google eine „Autocomplete“-Funktion in seine Suchmaschine integriert. Bei Eingabe von Suchbegriffen werden automatisch verschiedene Suchvorschläge („predictions“ ) in Form von Wortkombinationen angezeigt. Diese sind nicht immer schmeichelhaft.
Annahmefrist von Online-Bestellungen
Eine Entscheidung des LG Hamburg (Beschluss vom 29.10.2012) hat in letzter Zeit für viel Aufregung gesorgt. Das Gericht hatte sich darin mit der für den Bereich des Online-Handels bislang noch nicht gerichtlich entschiedenen Frage zu befassen, wie lange die Zeitspanne sein darf, innerhalb welcher ein Onlinehändler eine Bestellung des Kunden annehmen darf, die sog. Annahmefrist.
Bezeichnung „Hör- und Tinnitus-Zentrum“
Die Bewerbung eines Hörgeräte-Akustik-Fachgeschäftes in H. mit „Hör- und Tinnitus-Zentrum H.“ kann zulässig sein. Dies bestätigte das OLG Stuttgart mit Urteil vom 29.11.2012 (Az. 2 U 64/12).
In dem zugrundeliegenden Fall bewarb ein Hörgeräte-Akustik-Fachgeschäft in H., in welchem 2 Personen beschäftigt waren, und welches 80 qm groß war, mit der Bezeichnung „a. (R) Hör- und Tinnitus-Zentrum H.“.
OLG Hamm zur Werbung mit Statt-Preisen
Der Preis ist für viele Kunden ein wichtiges Kaufkriterium. Bietet ein Händler ein Produkt zu einem reduzierten Preis an, möchte er dies verständlicherweise auch werblich herausstellen. Sogenannte Statt-Preise dürfen jedoch nicht einfach ohne Angaben verwendet werden.
Widerrufsrecht auch bei Online-Kursen möglich
Das OLG Hamm hat in Bezug auf ein Angebot von Online-Kursen zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein entschieden, dass auch dort ein Widerrufsrecht besteht.
BGH stärkt Rechte der Händler bei Preisgestaltung
Immer häufiger wird versucht, seitens der Hersteller und Markenartikler, auf die Preisgestaltung der Händler – vor allem im Internet – einzuwirken. Sehr oft wird dabei in unzulässiger Weise Druck ausgeübt, mit Kündigung von Partnerverträgen, Einstellen der Belieferung oder Kürzung der Konditionen gedroht. Kann man sich wehren?
Widerrufsrecht im Fall der Vertretung
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht auch bei Haustürgeschäften nur für den Fall, dass jemand ein Verbrauchergeschäft abschließt. Wird hingegen ein Vertrag zu gewerblichen Zwecken abgeschlossen, sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor. Aber wie ist dies zu beurteilen, wenn ein Verbraucher den Vertrag für den Gewerbetreibenden als Vertreter abschließt? Bzw. was gilt, wenn dieser Verbraucher zusätzlich ohne Vertretungsmacht handelt und der Gewerbetreibende das Geschäft nachträglich nicht genehmigt? Mit diesen Fragen hat sich das LG Fulda in seiner Entscheidung vom 08.02.2013, Az. 1 S 138/12 beschäftigt.
PAngV: Preisangaben leicht erkennbar + deutlich lesbar
Wer zu Angaben nach der Preisangabenverordnung verpflichtet ist (z.B. Grundpreis, Versandkosten etc.), hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Dies sieht § 1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vor.