Im Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Bekleidungsversender konnte die Zentrale einen ersten Etappensieg davontragen. Wie bereits angekündigt hat die 1. Handelskammer des LG Wuppertal das verklagte Unternehmen zur Unterlassung verurteilt (Urt. vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 nicht rechtskräftig). Allerdings geht es bald in die zweite Runde vor das OLG Düsseldorf.
Vorsicht bei Kombination von Möglichkeiten zum Fristbeginn des Widerrufsrechts
Das Landgericht Frankfurt aM hat durch Beschluss v. 21.05.2015 – Az.: 2-06 O 203/15 entschieden, dass eine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung, die alle drei Möglichkeiten über den Fristbeginn kombiniert, wettbewerbswidrig ist, wenn der Eindruck erweckt wird, dass gleichzeitig mehr als eine der Varianten vorliegen kann. Der Entscheidung zugrunde lag ein von dem Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V … Weiterlesen