Die Angabe einer Telefonnummer im Online-Shop gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EGBGB ist dann nicht erforderlich, wenn dem Verbraucher andere Möglichkeiten für eine schnelle Kontaktaufnahme und effiziente Kommunikation mit dem Unternehmer zur Verfügung stehen.
OLG Karlsruhe entscheidet über Werbung „mild gesalzen“ für Tütensuppe
Die Bewerbung einer Tütensuppe mit der Aussage „mild gesalzen“ ist unzulässig, wenn die Suppe tatsächlich nicht salzarm ist. Dies hat das OLG Karlsruhe am 17.03.2016 (Az. 4 U 218/15) entschieden.
Geoblocking und IP-Weichen: Reform im Urheberrecht
Das Europaparlament hat der EU-Kommission in einem Bericht vom März 2015 den Auftrag erteilt, klare und verbindliche Verbraucherrechte im Urheberrecht für das digitale Zeitalter zu verankern. Die EU-Kommission hat heute in Brüssel ihre Vorschläge zur Reform des Urheberrechts vorgestellt. Die erste Kritik lässt nicht lange auf sich warten.
Erneutes Urteil zum fehlenden Link zur OS-Plattform
Bereits seit Anfang des Jahres trifft Händler, die online Vertragsschlüsse mit Verbrauchern anbieten, die neue Verpflichtung, einen Link zu einer Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung (OS-Plattform) anzugeben.
Bezeichnung „Käse“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, ist wettbewerbswidrig
Die Bezeichnung von Produkten als „Käse“ oder „Cheese“, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, ist unzulässig. Dies entschied das LG Trier (Urt. v. 24.03.2016, 7 HK O 58/15).
Werbung für „Alete MilchMinis“ unzulässig
Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.
Amazon-Klauseln gegen Hochretournierer unwirksam
Das OLG Köln hat ein wichtiges Urteil zur Zugänglichkeit von Kundenkonten nach Kündigung von Hochretournierern gefällt. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein Segen für Verbraucher und kann für den Händler einen Fluch bedeuten.
Werbung für einen Tee mit „Gesund“ wettbewerbswidrig
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung des Beklagten mit der Angabe „Vitamine GESUND“ für einen Rotbuschtee eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO ist.
E-Mail-Werbung im Fokus der Gerichte
Die Auto-Reply-Entscheidung des BGH und die Facebook-Entscheidung des BGH „Freunde-Finder“ beschäftigen sich mit den Möglichkeiten, Werbung in E-Mails unterzubringen. Gleichzeitig gibt es neue Entscheidungen des OLG Hamm, die E-Mail-Werbung bei Amazon für Händler gefährlich macht und in die gleiche Kerbe schlägt das LG Hamburg mit einer entsprechenden Funktion bei eBay.
Amazon-Weiterempfehlungsfunktion ist unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform Amazon für einen Händler problematisch werden kann. Werden E-Mails darüber versandt, so wird die Werbung für das Amazon-Angebot des Händlers wie jede andere E-Mail-Werbung dem Händler zugerechnet.