Kein Geld für Papierrechnung

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.

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BGH entscheidet zu nickelfrei

Vor einiger Zeit wurden zahlreiche Abmahnungen im Zusammenhang mit der Bewerbung von Uhren und Schmuck mit der Bezeichnung „nickelfrei“ ausgesprochen. Die Abmahnungen stammten von einem Unternehmen, das sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Vermarktung eigener und fremder Schutzrechte befasst.

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Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung

Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.

Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.

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Widerrufsrecht Medizinprodukt

Kann bei einem Medizinprodukt ein Widerrufsrecht bestehen? Der Patient hatte sich einen sogenannten B Stent „einbauen“ lassen. Es handelt sich um ein wiederverwendbares röhrenförmiges, weiches Geflecht aus einem Material (Nitinol),welches die Form behält. Es hat etwa die Gestalt eines Schlauches und kann etwa dazu dienen, Schnarchen einzudämmen. Bestellt wurde der Stent nach einem Telefonat schriftlich bei einer Firma und von einem Arzt eingesetzt. Dem Patienten gefiel er nicht und er widerrief den Vertrag. Zu Recht?

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BGH Internet bleibt anonym

Bewertungsportale leisten eine wichtige Aufgabe im täglichen Leben. Sie geben Orientierungshilfe. Es liegt aber in der Natur der Bewertung, vor allem negativer Bewertungen, dass der Bewertete nicht einverstanden sein muss. Manchmal schießen die Bewerter auch über das Ziel hinaus und der Betroffene will vom Portal Namen und Adresse, um juristisch vorgehen zu können. Kein Anspruch, sagt der BGH jetzt.

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