Bei dem Kräutertee „Indian Essence“ handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welches in Deutschland ohne eine besondere Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Dies entschied das VG Braunschweig mit Urteil vom 27.02.2013.
Bei dem Kräutertee „Indian Essence“ handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel, welches in Deutschland ohne eine besondere Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden darf. Dies entschied das VG Braunschweig mit Urteil vom 27.02.2013.
Die Ehrmann AG hat als Hersteller für Milcherzeugnisse den Früchtequark Monsterbacke auf den Markt gebracht. Auf der Verpackung des Produkts wird unter anderem mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ geworben. Der BGH sieht hierin eine gesundheitsbezogene Angabe.
Ein Getränkehersteller hatte sein Mineralwasser als „Biomineralwasser“ beworben und verkauft. Dies sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als irreführend an. Denn der Verkehr verbinde mit „Biomineralwasser“ besondere Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien. Nachdem die Wettbewerbszentrale in erster Instanz gewann, hat das OLG Nürnberg die Klage in … Weiterlesen
Die Bezeichnung eines Getränks als „Ginger Beer“ ist irreführend, wenn dieses Getränk überhaupt kein Bier enthält. Dies entschied das KG Berlin mit Urteil vom 12.10.2012 (Az. 5 U 19/12). Denn die Bezeichnung „Ginger Beer“ werde von einem inländischen Durchschnittsverbraucher als Hinweis auf Bier (bestandteile) verstanden.
Online-Händler sind im Fernabsatz bekanntlich dazu verpflichtet, Verbraucher über das diesen zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Wird die gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung z.B. in AGB jedoch ohne Einschränkungen
Das LG Bochum hat zumindest vorläufig im Rahmen einer negativen Feststellungsklage am 20. Februar 2013 per Versäumnisurteil (nicht rechtskräftig) einem Massenabmahner ein Stoppschild vorgehalten. Eine Firma hatte massenhaft Facebook-Nutzer im gewerblichen Bereich wegen angeblicher Impressumsverstöße abgemahnt.
Irrführende Testwerbung: Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 04.04.2012 (Az. 6 U 197/11) entschieden, dass es irreführend ist, wenn eine Werbung mit Testsiegel eine Note „sehr gut“ bewirbt, die Notenskala aber mit „ausgezeichnet“ startet. Das Gericht führt hierzu aus:
Ein Unternehmen aus der Schweiz hat Kaffeekapseln hergestellt, welche für Nespresso-Kaffeemaschinen verwendet werden konnten. Hiergegen hat sich Nespresso gewehrt und sich darauf berufen, dass hierdurch das eigene Patent verletzt würde. Bereits das LG Düsseldorf hat eine Patentverletzung verneint.
Die Bewerbung von Schüßler-Salzen als „Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ ist irreführend und damit unzulässig. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 13.12.2012.
Die Rechtslage ist klar. Wer einen Verbraucher zu Werbezwecken anrufen möchte, benötigt eine vorherige Einwilligung dieses Verbrauchers. Die Beweislast für die Erteilung einer ordnungsgemäßen Einwilligung trägt der anrufende Händler.